Besondere Bedingungen für die Talente

Diese Besonderen Bedingungen regeln die Nutzung der myCreators-Serviceleistungen durch die Talente und enthalten nachfolgend Informationen über die Serviceleistungen.

Jeder, der auf der Website einen Talent-Bereich erstellt, akzeptiert die vorliegenden Besonderen Bedingungen vorbehaltlos.

Die vorliegenden Besonderen Bedingungen gelten also für Talente. Damit sollen die Regeln für die Nutzung der Website „www.my.webedia-creators.com“ definiert werden.

Das Surfen auf der Website beinhaltet automatisch die vollständige und uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website durch alle Internetnutzer.

Die Nutzung der Serviceleistungen durch die Talente beinhaltet automatisch die vollständige und uneingeschränkte Annahme der Datenschutzrichtlinien von SAMPLEO.

1. Definitionen

Account: bezeichnet den persönlichen Account des Talents, der in dem betreffenden sozialen Netzwerk (z. B. Instagram ...) eröffnet wurde

Besondere Bedingungen: bezeichnet die vorliegenden Besonderen Bedingungen, die für die Talente gelten, die die Serviceleistungen der Website nutzen.

Inhalt: bezeichnet die Kreationen, die von den Talenten im Rahmen eines Programms auf ihrem Account erstellt werden

Talent-Bereich: bezeichnet den Bereich und die offene Umgebung des Talents bei der myCreators. die nach seiner Registrierung zugänglich sind

Partnermarke: externes Unternehmen, das bei der myCreators eine Geschäftsaktion vorstellt, um aus der Kommunikations- und Mittlerrolle der Talente Nutzen zu ziehen

Aktion: bezeichnet die von einem Markenpartner vorgegebene und im Talent-Bereich beschriebene Aktion

Programm: bezeichnet das Kommunikationsprogramm, an dem ein Talent unter Beachtung des Partnermarken-Instruktionen und nach seiner Bewerbung für die betreffende Aktion teilnimmt

Service: bezeichnet die Serviceleistungen, die von der Website aus auf myCreators angeboten werden
Website: bezeichnet die Website der myCreators, die über die URL https://www.my.webedia-creators.comerreichbar ist

Talent: bezeichnet hier einen persönlich in sozialen Netzwerken registrierten Influencer, der Einkommen beziehen bekann oder auch nicht und der sich für die Teilnahme bei der myCreators entschieden hat, nachdem er dort einen gültigen Talent-Bereich eröffnet hat.

myCreators: bezeichnet hier die von SAMPLEO betriebene Plattform, die den Talenten von ihrem Talent-Bereich aus Zugriff auf den Service ermöglicht.

2. Beschreibung des Services

Der Service richtet sich an Talente, die aufgrund ihres Status und ihrer Medienpräsenz auf ihren Accounts ausreichend aktiv sind, um eine Community von Abonnenten zu animieren, und die die Nutzung dieser ihrer Accounts verbessern möchten.

So ermöglicht der Service es den Talenten, nach vorherigem Einloggen in Ihren Talent-Bereich auf Folgendes zuzugreifen:

3. Registrierungsanfrage bei der myCreators

a. Bedingungen für die Registrierung

Um sich für die myCreators bewerben zu können, muss das Talent die folgenden Bedingungen erfüllen:

Alle Talent-Accounts werden von den SAMPLEO-Teams vor der Registrierung bei der myCreators geprüft.
SAMPLEO behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Kandidaten für die myCreators nicht weiterzuverfolgen, ohne dass es dafür einer Begründung bedarf.

Durch die Erstellung eines Bereichs auf myCreators garantiert das Talent, dass die für die Erstellung seines Accounts gemachten Angaben gemachten Angaben - sowie alle während der Laufzeit des Accounts gemachten Angaben - wahrheitsgemäß und aufrichtig sind und persönlich gemacht wurden.

b. Registrierungsdetails

Der Registrierungsantrag eines Internetnutzers zum Zwecke der Eröffnung seines Talent-Raums erfolgt über eine spezielle Schnittstelle der Website und in mehreren Schritten:

4. Nutzungsrechte in Bezug auf die Serviceleistungen

Die dem Talent auf der Website zur Verfügung gestellten Serviceleistungen, wie z.B. Tutorien und akademische Lehrmittel, sind ausschließlich und persönlich durch das Talent konsultierbar.

SAMPLEO gewährt dem Talent hiermit eine persönliche, kostenlose, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Berechtigung zur Nutzung der dem Talent auf der Website zur Verfügung gestellten Serviceleistungen. Der einzige Zweck dieser Ermächtigung ist es, dem Talent zu erlauben, die von SAMPLEO zur Verfügung gestellten Serviceleistungen im Rahmen der vorliegenden Besonderen Bedingungen zu nutzen.

Das Talent ist nicht berechtigt, diese von der Website zu extrahieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, öffentlich zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu zerteilen, zu kopieren, zu verkaufen, zu vermarkten oder weiterzuverkaufen, abgeleitete Werke zu erstellen oder Reverse Engineering damit zu betreiben.

Das Talent darf weder seine Rechte zur Nutzung des Services (oder als Unter-Lizenz), noch Sicherungsleistungen in Bezug auf den Service oder seine Nutzungsrechte noch anderweitige persönliche Rechte zur Nutzung des Services abtreten oder übertragen - und zwar weder im Ganzen noch in Teilen.

5. Nutzungsrechte in Bezug auf die Inhalte der Talente

  1. Im Rahmen des Services und für jedes neue Programm, das dem Talent von SAMPLEO anvertraut wird, tritt das Talent ausdrücklich an SAMPLEO und an die von der Operation betroffene Marke alle seine geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen des besagten Programms erstellten Inhalten ab. Allein durch die Annahme der Vorschläge des Talents durch SAMPLEO, die auf der Grundlage der im Rahmen der Operation gemachten Angaben gemacht wurden, werden alle Rechte am geistigen Eigentum, zu denen die Inhalte führen könnten, an SAMPLEO und an die betreffende Marke übertragen, sobald die Inhalte vom Talent auf seinem Account veröffentlicht sind.

    Die Übertragung betrifft die Rechte der Vervielfältigung, Darstellung und Anpassung des gesamten vom Talent im Rahmen des Programms erstellten Inhalts oder Teilen davon, in Form von Wiederveröffentlichung (Teilen, repost), in jedem sozialen Netzwerk.
    Das verwendete Format wird wahrscheinlich dasselbe sein wie das vom Talent verwendete. Im Rahmen des Anpassungsrechts können SAMPLEO und die Marke jedoch frei jede Änderung oder Anpassung des Inhalts vornehmen, die sie für ihre Bedürfnisse als nützlich erachten (einschließlich Vergrößerung, Verkleinerung, Hinzufügung oder Streichung von Elementen, Änderung der Farben, Neupositionierung der Elemente, aus denen sich der Inhalt zusammensetzt ...).
    Die vorliegende Übertragung wird vom Talent für die ganze Welt gewährt, ohne dass dies irgendetwas ausschlösse, und das für die Dauer des Schutzes des geistigen Eigentums, wie durch die in jedem Land geltende Gesetzgebung vorgesehen, und ohne Begrenzung der Anzahl der Reproduktionen und/oder Darstellungen und/oder Verwertungsarten.

  1. Das Talent ermächtigt SAMPLEO außerdem, außerhalb des Programms und unter den gleichen Bedingungen wie im vorigen Absatz, den Inhalt und jedes Attribut seiner Persönlichkeit sowie aller im Inhalt dargestellten Personen zum Zweck der Erweiterung des Services frei zu reproduzieren, darzustellen und anzupassen, und zwar auf allen beliebigen Medien, mit allen beliebigen Mitteln und in allen beliebigen Verfahren und vor jedem beliebigen Publikum.

  2. Das Talent verpflichtet sich, keine Gegenstände, Marken oder Kreationen, die einem Dritten gehören, in den Inhalt einzubinden. Das Talent darf daher die Marke nicht mit den Produkten oder Dienstleistungen Dritter in Verbindung bringen.

    Dementsprechend verpflichtet sich das Talent dazu, für die Aufnahmen und Abbildungen des Inhalts nur solche Elemente (insbesondere stylistische) zu verwenden, die frei von Rechten sind oder für die er die Nutzungsrechte im Rahmen des Markenprogramms erworben hat. In jedem Fall verpflichtet sich das Talent für den Fall, dass es auf externe Mitwirkende (Autoren, Illustratoren, Fotografen, Models usw.) zurückgreift, auf eigene Kosten die für die Verwertung des Inhalts im Rahmen des Programms erforderlichen Rechte gemäß den Bedingungen der Operation auszuhandeln und zu erwerben.

    Für den Fall, dass das Talent wünscht, einen seiner Inhalte aus den von SAMPLEO und/oder der Marke betriebenen Medien entfernen zu lassen, verpflichtet er sich, ausdrücklich und detailliert anzugeben, welche(r) Inhalt(e) von seinem Gesuch betroffen ist/sind, indem er die permanente URL des besagten Inhalts angibt. Ein solches Gesuch darf nicht im Widerspruch zu den Bedingungen stehen, die in der Operation mit der Marke festgelegt wurden.

    Der vorliegende Paragraph überdauert die Beendigung oder das Erlöschen der vorliegenden Besonderen Bedingungen, ungeachtet der Gründe die hierzu führten.

6. Garantien

  1. Im Rahmen des Services und für jedes neue Programm, das dem Talent von SAMPLEO anvertraut wird, tritt das Talent ausdrücklich an SAMPLEO und an die von der Operation betroffene Marke alle seine geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen des besagten Programms erstellten Inhalten ab. Allein durch die Annahme der Vorschläge des Talents durch SAMPLEO, die auf der Grundlage der im Rahmen der Operation gemachten Angaben gemacht wurden, werden alle Rechte am geistigen Eigentum, zu denen die Inhalte führen könnten, an SAMPLEO und an die betreffende Marke übertragen, sobald die Inhalte vom Talent auf seinem Account veröffentlicht sind.

    Die Übertragung betrifft die Rechte der Vervielfältigung, Darstellung und Anpassung des gesamten vom Talent im Rahmen des Programms erstellten Inhalts oder Teilen davon, in Form von Wiederveröffentlichung (Teilen, repost), in jedem sozialen Netzwerk.
    Das verwendete Format wird wahrscheinlich dasselbe sein wie das vom Talent verwendete. Im Rahmen des Anpassungsrechts können SAMPLEO und die Marke jedoch frei jede Änderung oder Anpassung des Inhalts vornehmen, die sie für ihre Bedürfnisse als nützlich erachten (einschließlich Vergrößerung, Verkleinerung, Hinzufügung oder Streichung von Elementen, Änderung der Farben, Neupositionierung der Elemente, aus denen sich der Inhalt zusammensetzt ...).
    Die vorliegende Übertragung wird vom Talent für die ganze Welt gewährt, ohne dass dies irgendetwas ausschlösse, und das für die Dauer des Schutzes des geistigen Eigentums, wie durch die in jedem Land geltende Gesetzgebung vorgesehen, und ohne Begrenzung der Anzahl der Reproduktionen und/oder Darstellungen und/oder Verwertungsarten.

  1. Das Talent ermächtigt SAMPLEO außerdem, außerhalb des Programms und unter den gleichen Bedingungen wie im vorigen Absatz, den Inhalt und jedes Attribut seiner Persönlichkeit sowie aller im Inhalt dargestellten Personen zum Zweck der Erweiterung des Services frei zu reproduzieren, darzustellen und anzupassen, und zwar auf allen beliebigen Medien, mit allen beliebigen Mitteln und in allen beliebigen Verfahren und vor jedem beliebigen Publikum.

  2. Das Talent verpflichtet sich, keine Gegenstände, Marken oder Kreationen, die einem Dritten gehören, in den Inhalt einzubinden. Das Talent darf daher die Marke nicht mit den Produkten oder Dienstleistungen Dritter in Verbindung bringen.

    Dementsprechend verpflichtet sich das Talent dazu, für die Aufnahmen und Abbildungen des Inhalts nur solche Elemente (insbesondere stylistische) zu verwenden, die frei von Rechten sind oder für die er die Nutzungsrechte im Rahmen des Markenprogramms erworben hat. In jedem Fall verpflichtet sich das Talent für den Fall, dass es auf externe Mitwirkende (Autoren, Illustratoren, Fotografen, Models usw.) zurückgreift, auf eigene Kosten die für die Verwertung des Inhalts im Rahmen des Programms erforderlichen Rechte gemäß den Bedingungen der Operation auszuhandeln und zu erwerben.

    Für den Fall, dass das Talent wünscht, einen seiner Inhalte aus den von SAMPLEO und/oder der Marke betriebenen Medien entfernen zu lassen, verpflichtet er sich, ausdrücklich und detailliert anzugeben, welche(r) Inhalt(e) von seinem Gesuch betroffen ist/sind, indem er die permanente URL des besagten Inhalts angibt. Ein solches Gesuch darf nicht im Widerspruch zu den Bedingungen stehen, die in der Operation mit der Marke festgelegt wurden.

    Der vorliegende Paragraph überdauert die Beendigung oder das Erlöschen der vorliegenden Besonderen Bedingungen, ungeachtet der Gründe die hierzu führten.

7. Die Unabhängigkeit des Talents

  1. SAMPLEO übt weder eine administrative Kontrolle noch hierarchische oder disziplinarische Autorität über das Talent aus.

  2. Die Nutzung des Services durch ein Talent oder die Teilnahme eines Talents an einem Programm bewirkt keinerlei Autoritätsverhältnis zwischen dem Talent und SAMPLEO und/oder die Marke. Die Nutzung des Services durch das Talent kann ebenso wenig als Schaffung eines de facto gegründeten Unternehmens, eines Angestelltenverhältnisses oder jedweden anderen Zusammenschlusses oder Mandats ausgelegt werden, da jede Seite im Sinne der vorliegenden Bedingungen individuell für die jeweils eigenen Verpflichtungen haftet und die jeweils andere Seite gegenüber Dritten nicht vertreten kann.

  3. Es ist Sache des Talents, in seiner Eigenschaft als unabhängiger Benutzer, der allein die Verwaltung und die mit der Aktivität seines Accounts verbundenen Risiken übernimmt, als einziger für die Zahlung von Gebühren, Steuern und Abgaben aufzukommen, die sich aus der Führung seines Accounts ergeben.

8. Loyales, faires Verhalten des Talents

  1. Das Talent garantiert, dass es seine Teilnahme an einem Programm nicht dazu nutzt, direkt oder indirekt Korruptionshandlungen zu begehen.

  2. Das Talent verpflichtet sich, an dem Programm gemäß den Regeln der Kunst dieser Aktivität teilzunehmen und insbesondere sein Know-how, seine Erfahrung und sein Fachwissen sowie alle für den Inhalt erforderlichen Geräte und Software mitzubringen . Das Talent ist allein verantwortlich für die Mittel und Methoden, die es im Rahmen der vorliegenden Bedingungen einsetzt.

  3. Das Talent verpflichtet sich, Inhalte zu erstellen, die zur Marke, dem Programm und seiner eigenen Community aus Followern seines Accounts passen.

  4. Das Talent hält alle Gesetze und Vorschriften (sowie alle daran vorgenommenen Änderungen) ein, die für die Nutzung der Serviceleistungen und die Bereitstellung von Inhalten gelten.

  5. Das Talent informiert SAMPLEO über alle Schwierigkeiten, auf die es bei der Durchführung des Programms stoßen könnte. Insbesondere informiert das Talent SAMPLEO unverzüglich mit allen Mitteln, die eine einwandfreie Kommunikation gewährleisten, über alle Umstände, die seine Teilnahme am Programm gefährden könnten.

  6. Das Talent muss unter allen Umständen darauf achten, das Image und die kommerziellen Interessen von SAMPLEO und der Marke zu wahren und darf dementsprechend keine herabwürdigenden, diffamierenden, beleidigenden oder unflätigen Inhalte, noch solche Inhalte, die als Schleichwerbung angesehen werden könnten, veröffentlichen.

9. Verantwortlichkeiten

Das Talent ist gegenüber SAMPLEO sowie gegenüber Dritten vollumfänglich haftbar für Schäden jeglicher Art, die diesen sowohl durch das Talent selbst als auch durch seine eventuellen Begleiter oder Personen, die es zur Unterstützung oder Durchführung des Programms hinzuzieht, zugefügt werden. Davon betroffen sind Schäden, die sowohl während der Intervention als auch nach Abschluss des Programms als direkte und/oder indirekte Folge aus seinen Dienstleistungen entstehen.

Das Talent erklärt sich haftbar für alle Regressansprüche und/oder sonstigen Ansprüche, die Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Services durch das Talent gegen SAMPLEO geltend machen könnten, und verpflichtet sich, alle aus seinen Dienstleistungen resultierenden Folgen zu eigenen Lasten zu übernehmen.

10. Widerrufsrecht von SAMPLEO / der Marke in Bezug auf die Inhalte

Das Talent ist gegenüber SAMPLEO sowie gegenüber Dritten vollumfänglich haftbar für Schäden jeglicher Art, die diesen sowohl durch das Talent selbst als auch durch seine eventuellen Begleiter oder Personen, die es zur Unterstützung oder Durchführung des Programms hinzuzieht, zugefügt werden. Davon betroffen sind Schäden, die sowohl während der Intervention als auch nach Abschluss des Programms als direkte und/oder indirekte Folge aus seinen Dienstleistungen entstehen.

Das Talent erklärt sich haftbar für alle Regressansprüche und/oder sonstigen Ansprüche, die Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Services durch das Talent gegen SAMPLEO geltend machen könnten, und verpflichtet sich, alle aus seinen Dienstleistungen resultierenden Folgen zu eigenen Lasten zu übernehmen.

11. Kündigung des Talent-Bereichs

Das Talent ist gegenüber SAMPLEO sowie gegenüber Dritten vollumfänglich haftbar für Schäden jeglicher Art, die diesen sowohl durch das Talent selbst als auch durch seine eventuellen Begleiter oder Personen, die es zur Unterstützung oder Durchführung des Programms hinzuzieht, zugefügt werden. Davon betroffen sind Schäden, die sowohl während der Intervention als auch nach Abschluss des Programms als direkte und/oder indirekte Folge aus seinen Dienstleistungen entstehen.

Das Talent erklärt sich haftbar für alle Regressansprüche und/oder sonstigen Ansprüche, die Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Services durch das Talent gegen SAMPLEO geltend machen könnten, und verpflichtet sich, alle aus seinen Dienstleistungen resultierenden Folgen zu eigenen Lasten zu übernehmen.

12. Vertraulichkeit

Das Talent verpflichtet sich in Bezug auf den Inhalt der Bestimmungen einer Operation sowie auf die Informationen des Services, die ihm im Rahmen seiner Verwendung bekannt sein können, unabhängig von der Art dieser Informationen, insbesondere auf finanzieller, ethischer, wirtschaftlicher, technischer, kommerzieller Ebene, und unabhängig davon, ob sie von SAMPLEO oder der Marke oder aufgrund ihrer persönlichen Natur als vertraulich erklärt sind:

Das Talent verpflichtet sich, gemäß den Anweisungen von SAMPLEO oder der Marke alle ihm/ihr überlassenen Daten/Informationen zurückzugeben oder innerhalb von maximal zwei Tagen nach Eingang der Aufforderung zu vernichten.

13. Eigentum an Serviceleistungen

Das Talent erkennt an und akzeptiert, dass SAMPLEO der Eigentümer aller gesetzlichen Rechte, Titel und Belange ist, insbesondere und ohne Einschränkung aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Serviceleistungen und was sich daraus ableitet (unabhängig davon, ob diese Rechte registriert wurden oder nicht, und an allen Orten der Welt, an denen diese Rechte bestehen können).
Die vorliegenden Besonderen Bedingungen berechtigen das Talent nicht dazu, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Domainnamen oder sonstige spezifische Merkmale von SAMPLEO zu verwenden.
Sofern nicht anderweitig schriftlich genehmigt, willigt das Talent bei der Nutzung des Services darin ein, keinerlei Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen oder Logos anderer Unternehmen oder einer Organisation zu verwenden, da dies hinsichtlich des Eigentümers oder berechtigen Benutzers solcher Marken, Namen oder Logos Verwirrung stiften könnten.

14. Änderung der vorliegenden Besonderen Bedingungen

SAMPLEO behält sich das Recht vor, die Besonderen Bedingungen nach eigenem Ermessen zu ändern. Daher wird das Talent aufgefordert, jedes Mal, wenn es sich auf der Website einloggt, diese zu beachten, um über die neueste Version, welche auf der Website online permanent verfügbar ist, auf dem Laufenden zu sein. Dem Talent steht es dann frei, darauf zu verzichten, auf den Service zuzugreifen, falls die Bedingungen ihm nicht entsprechen.

Talente, die nicht wünschen, dass die Vertragsbeziehungen durch die neue Fassung der Besonderen Bedingungen geregelt werden, müssen darüber informieren, und ab dem Datum, ab dem die neue Version in Kraft tritt, müssen sie die Nutzung der Serviceleistungen einstellen.

Jede Änderung wird sofort wirksam und gilt nur für Talente, die die Serviceleistungen nach dieser Änderung nutzen.

15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Die vorliegenden Besonderen Bedingungen unterliegen französischem Recht.

Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Gültigkeit, Ausführung oder Auslegung der Besonderen Bedingungen verpflichten sich die Parteien, sorgfältig und nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wenn jedoch innerhalb von drei (3) Monaten nach Erhalt eines Schreibens, in dem die andere Partei über das Bestehen einer Streitigkeit informiert wird, keine Einigung erzielt wird, wird für jeden Streitfall, der bezüglich Auslegung, Gültigkeit oder Vertragserfüllung entsteht, die Zuständigkeit ausdrücklich dem zuständigen Gericht im Zuständigkeitsbereich des Pariser Berufungsgerichts erteilt, ungeachtet mehrerer Beklagter oder Inanspruchnahme einer Bürgschaft, auch bei Notfall- oder Eilverfahren, bei einstweiliger Verfügung oder auf Antrag.

Die Pflicht zur Einhaltung der vorstehenden Frist gilt nicht für Notfallverfahren, vorbeugende Verfahren, einstweilige Verfügungen noch Verfahren auf Antrag. Für diese Notfallverfahren oder vorbeugende Verfahren wird die Zuständigkeit ebenfalls ausdrücklich dem zuständigen Gericht im Zuständigkeitsbereich des Pariser Berufungsgerichts erteilt.